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UDB erklärt
UDB ist die gebräuchliche Abkürzung für „Unionsdatenbank“ (Union Database) und ist eine verpflichtende Datenbank der Europäischen Gemeinschaft zur Dokumentierung des Handels von nachhaltigen Biokraftstoffen und Biogas sowie den dazugehörigen Rohstoffen und Zwischenprodukten entlang der gesamten Lieferkette im Geltungsbereich der RED II.
Alle Marktteilnehmer im Geltungsbereich der RED II entlang der Lieferkette zur Herstellung nachhaltiger Biokraftstoffe und Biogas (Herstellung, Verarbeitung und Handel) vor und nach der letzten Schnittstelle, beginnend beim Ersterfasser/Sammelstelle. Weiterhin alle für die Herstellung nachhaltiger Biokraftstoffe und Biogas im Geltungsbereich der RED II zuständigen freiwilligen und nationalen Zertifizierungssysteme und zugehörige Zertifizierungsstellen.
Die UDB wird für die betroffenen Marktteilnehmer in dem Moment verpflichtend, in dem die Europäische Union die Fertigstellung und Funktionsfähigkeit der Unionsdatenbank offiziell mitteilt und veröffentlicht (Scharfschaltung). Mit diesem Datum werden die Meldungen an die UDB (Dokumentation der jeweiligen Lieferungen entlang der Lieferkette) rechtsverbindlich. Ein solches Datum ist derzeit noch nicht bekannt aber mit Start 2024 ist die UDB schon für Benutzer bedienbar.
- Sofern noch nicht erfolgt, muss der Marktteilnehmer sich bei einem Zertifizierungssystem für den Datenaustausch mit der UDB registrieren lassen.
- Sofern noch nicht vorliegend, muss der Marktteilnehmer bei dem registrierten Zertifizierungssystem die erforderlichen Zugangsdaten für den Datenaustausch mit der UDB beantragen.
Sämtliche Lieferungen von nachhaltiger Biomasse entlang der Lieferkette müssen an die UDB unter Angabe der heute schon erforderlichen umfassenden Angaben zu den Nachhaltigkeits- und sonstigen Eigenschaften und Informationen übermittelt werden.
Die technische Konzeption der UDB sieht drei unterschiedliche Möglichkeiten vor, die erforderlichen Daten zu übermitteln:
1. Manueller Datenaustausch
2. Datenübermittlung über einen Service Provider zur UDB
3. Direkte Datenübermittlung vom Unternehmen zur UDB (e-Delivery).
Über die Webseite der UDB können Datensätze auch per Hand eingegeben werden. Dieses Verfahren ist für kleinere Datenmengen praktikabel.
Bei e-Delivery handelt es sich um ein Verbindungsprotokoll der Europäischen Union zum elektronischen Datenaustausch (elektronische Schnittstelle zur UDB). Die Benutzung der e-Delivery Schnittstelle erfordert eine darauf abgestimmte Software zur Datenübermittelung im Unternehmen des Marktteilnehmers.
Bei einem Service Provider handelt es sich um eine privatrechtliche Datenbank, an die das Unternehmen des Marktteilnehmers seine Daten kostenpflichtig übermittelt. Die dort hin übermittelten und gespeicherten Daten werden gegebenenfalls verarbeitet und später über e-Delivery an die UDB übermittelt. Ein Service Provider ist an mindestens ein Zertifizierungssystem fest gebunden. Gegebenenfalls ist mit der Nutzung eines Service Providers ein Wechsel des Marktteilnehmers zu einem anderen Zertifizierungssystem erforderlich. Der Service Provider stellt dem Unternehmen des Marktteilnehmers eine Zugangssoftware oder eine spezielle Schnittstelle zur Verfügung, damit die erforderlichen Daten vom Unternehmen des Marktteilnehmers an die Datenbank des Service Providers übertragen werden können.
Mit der Software t&c UDB-connect steht dem Marktteilnehmer in seinem Unternehmen eine Software zur Verfügung, durch die eine unmittelbare Verbindung zur UDB aufgebaut wird und Daten verschlüsselt übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist lediglich die Registrierung und „Freischaltung“ durch das gewohnte Zertifizierungssystem. Es erfolgt keine Übertragung sensibler Daten an Dritte (z.B. einen Service Provider) auf dem Weg zur UDB. Es erfolgt auf dem Weg der Datenübermittlung zur UDB keine Speicherung oder sonstige Verarbeitung der eigenen Unternehmensdaten außerhalb des Unternehmens des Marktteilnehmers. Dieser behält die völlige und ausschließliche Kontrolle über seine Daten.